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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2021 - L 20 AL 178/20   

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https://dejure.org/2021,54154
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2021 - L 20 AL 178/20 (https://dejure.org/2021,54154)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.11.2021 - L 20 AL 178/20 (https://dejure.org/2021,54154)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. November 2021 - L 20 AL 178/20 (https://dejure.org/2021,54154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegetätigkeiten i.S.v. § 26 Abs. 2b Satz 1 SGB III i.d.F. ab 01.01.2017 sind nur solche, die seit dem 01.01.2017 unmittelbar an eine vorbestehende Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bzw. an einen Bezug von Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III ...

  • rechtsportal.de

    Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung als Pflegeperson Anforderungen an das Vorliegen einer Pflegetätigkeit Erforderlichkeit einer fortbestehenden Anbindung an die Arbeitslosenversicherung

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hamburg, 11.08.2021 - L 2 AL 2/21

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - sonstiger Versicherungspflichtiger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2021 - L 20 AL 178/20
    Pflegetätigkeiten i.S.v. § 26 Abs. 2b Satz 1 SGB III i.d.F. ab 01.01.2017 sind nur solche, die seit dem 01.01.2017 unmittelbar an eine vorbestehende Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bzw. an einen Bezug von Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III anschließen (a.A. LSG Hamburg, Urteil vom 11.08.2021 - L 2 AL 2/21 Rn. 39).

    Dementsprechend liegt es zunächst intertemporal nahe, dass nur solche Pflegetätigkeiten für eine Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2b SGB III i.d.F. ab 01.01.2017 berücksichtigungsfähig sind, die ab dem 01.01.2017 unmittelbar an eine Versicherungspflicht der Pflegeperson in der Arbeitslosenversicherung bzw. an den Anspruch der Pflegeperson auf eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III angeschlossen haben (a.A. das vom Kläger herangezogene Urteil des LSG Hamburg vom 11.08.2021 - L 2 AL 2/21 Rn 39: der Gesetzgeber hätte ausdrücklich normieren müssen, wenn er Pflegetätigkeiten vor dem 01.01.2017 nicht hätte einbeziehen wollen).

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 2/21 R

    Beruflichen Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie bei Bestehen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2021 - L 20 AL 178/20
    Zwar bildet ein entgegenstehender gesetzgeberischer Wille - ebenso wie der Normwortlaut - eine Auslegungsgrenze (BSG, Urteil vom 03.11.2021 - B 11 AL 2/21 R Rn. 19 m.w.N.).
  • BSG, 23.09.2003 - B 12 P 2/02 R

    Private Pflegeversicherung - Rentenversicherungspflicht - nicht erwerbsmäßig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2021 - L 20 AL 178/20
    So hat etwa der Rentenversicherungsträger - vorbehaltlich abweichender Regelungen - über die Versicherungspflicht, die Beitragspflicht und die Beitragshöhe in der Rentenversicherung selbst zu entscheiden; eine Zuständigkeitsverlagerung auf die Pflegekassen ist ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung nicht zulässig (BSG, Urteil vom 22.03.2001 - B12 P 3/00 R Rn. 16; für die Zeit nach einer Rechtsänderung durch das 4. Euro-Einführungsgesetz vom 21.12.2000 bestätigt durch BSG, Urteil vom 23.09.2003 - B 12 P 2/02 R Rn. 15).
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